Testamentsgestaltung

Wer erbt nach der Rechtslage? –  Wer soll erben?
Das ist immer die Kernfrage.

Es geht um den Interessenausgleich von Familie und möglichen anderen Erben.
Hierbei gilt es vertrauensvoll, sensibel und aus neutraler Sicht mögliche Konzepte und Wege zu erarbeiten.
Die gesamte Palette der wirtschaftlichen Auswirkungen zu planen und zu steuern, ist meine Aufgabe.
Gespräche sind mit den Banken und weiteren Betroffenen zu konstruktiven Lösungen zu führen.

Die abschließende Gestaltung Ihres Testamentes und dessen rechtliche Prüfung erfolgen in Abstimmung
mit einem mir persönlich vertrauten Fachanwalt oder einem Anwalt Ihrer Wahl.


Auf Ihren Wunsch übernehme ich auch die Testamentsvollstreckung.